Beschlüsse 2019

Änderung der „Pauschale für Anlagenteil“

Die an den Stadtverband der Kleingärtner Chemnitz zu entrichtende Pacht für die Fläche der vorübergehend nicht mehr kleingärtnerisch genutzten Gärten wird Bestandteil der „Pauschale für Anlagenteil“ und damit auf alle Gärten gleich verteilt. Der Betrag wird jährlich neu ermittelt und mit der Jahresrechnung des Folgejahres eingezogen.

2019 betrifft das die Gärten 53, 54, 21, 258, 232, 65 mit insgesamt 1530 m² = 0.77 € pro Garten.

Letzte Änderung am 17.06.2019