Jahreshauptversammlung am 14. Juni 2025

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

wir laden Sie sehr herzlich zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung ein.
Sie findet am

14. Juni 2025, 09:30 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) in unserem Vereinsheim statt.

Tagesordnung

  1. Begrüßung, Regularien, Feststellen der Beschlussfähigkeit
  2. Jahreshauptbericht
  3. Kassenbericht
  4. Kassenprüfbericht
  5. Diskussion
  6. Bestätigung der Berichte und Entlastung des Vorstandes
  7. Wahl der Kassenprüfer
  8. Finanzplan 2025
  9. Bestätigung des Finanzplanes
  10. Anträge an die Hauptversammlung (siehe unten)
  11. Wahl Vorstands- und Hauptausschuss-Mitglieder
  12. Vorhaben des Vereins im Jahr 2025
  13. Beschlussvorlagen der Mitglieder
  14. Diskussion
  15. Beschlussfassung

Anträge des Vorstandes an die Mitgliederversammlung:

Antrag 1:

Diskussion und Beschluss zur Anpassung des Mitgliedsbeitrages (nach §5, Abs. 1c, Satzung)

Die Kostenentwicklung der letzten Jahre für Material und Dienstleistungen sowie steigende Gebühren und unabdingbare Instandsetzungsmaßnahmen in der Anlage des Vereins führten dazu, dass die Ausgaben im Kleingartenverein die Einnahmen zunehmend übersteigen. Trotz sparsamen Haushaltens ist es daher für die Zukunft unabwendbar, dass der Mitgliedsbeitrag angepasst wird. Finanzielle Details werden zur Mitgliederversammlung erläutert.

Der Hauptausschuss beantragt, zu beschließen, dass der Mitgliedsbeitrag von derzeit 80,- € pro Mitglied in den Jahren 2026, 2027, 2028 stufenweise um jährlich 20,- € erhöht wird.

Antrag 2:

Diskussion und Beschluss einer zweckgebundenen Umlage (nach §11, Abs. 2, Satzung)

Sollte ein Beschluss zur Anpassung des Mitgliedsbeitrages (siehe Antrag 1) zur Mitgliederversammlung nicht zustande kommen oder nicht in der erforderlichen Höhe erfolgen, beantragt der Hauptausschuss vorsorglich, zu beschließen, dass gemeinsam mit der Jahresrechnung Anfang 2026 eine zweckgebundene Umlage in Höhe von 50,- € pro Mitglied erhoben wird.

Die zweckgebundene Umlage wäre in diesem Fall erforderlich, um die Arbeitsfähigkeit des Vereins vorerst zu erhalten, laufende Aufgaben erfüllen zu können und einen kurzfristigen Liquiditätsengpass sowie Insolvenz des Vereins zu vermeiden. Zu bemerken ist, dass diese zweckgebundene Umlage nur eine Überbrückungshilfe darstellt und noch keine nachhaltige Lösung ist.

Im Vorstand ist die Position Vorsitzende/r und im Hauptausschuss sind die Positionen stellv. Schatzmeister/in sowie Arbeitseinsatzleiter/in zu besetzen. Wenn Sie Interesse an dieser Vereinsarbeit haben und für eines dieser Ämter kandidieren wollen, melden Sie sich ebenfalls bis zum 7. Juni 2025 beim Vorstand.

Ihre Beschlussvorlagen an die Jahreshauptversammlung richten Sie bitte bis zum
7. Juni 2025 schriftlich an den Vorstand.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand

Letzte Änderung am 11.05.2025